Katholische öffentliche Bücherei

Sankt Michael Vettelschoß

GEBÜHREN UND BENUTZUNGSORDNUNG


Es werden keine Aufnahme- und Jahresgebühren erhoben.

Ausleihgebühren

Buch
Hörbuch

Spiel
DVD
CD / Kinder-Hörspiel

für 3 Wochen
für 3 Wochen
für 2 Wochen
für 1 Woche
für 1 Woche


0,20 €
1,00 €
1,00 €
1,00 €
0,50 €

Nachgebühren

Buch
Hörbuch

Spiel
DVD
CD / Kinder-Hörspiel

je Woche
je Woche
je Woche
je Woche
je Woche

0,10 €
1,00 €
0,50 €
1,00 €
0,50 €


Benutzungsordnung

§1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Pfarrei St. Katharina und St. Michael in der Pfarreiengemeinschaft Linz am Rhein. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Höhe der Ausleihgebühren und der Nachgebühren bei verspäteter Rückgabe werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der "Datenschutzerklärung" (siehe unten!).

§2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§3 Anmeldung

1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer / die Benutzerin bestätigt mit seiner / ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters / Vertreterin vorzulegen, der / die sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren verpflichtet.
3. Benutzer / Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§4 Benutzerausweis

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar  bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer / die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.

§5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer / die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖSchG!
2. Die Leihfrist beträgt für:

Bücher und Hörbücher
Spiele
DVDs, CDs und Kinder-Hörspiele

3 Wochen
2 Wochen
1 Woche

3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

§6 Ausleihbeschränkungen

Die Anzahl der von einem Benutzer / einer Benutzerin entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

§7 Vormerkung

Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers / der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.

§8 Auswärtiger Leihverkehr

Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§9 Rückgabe

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Nachgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
3. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§10 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer / die Benutzerin schadensersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer / von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer / die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

§11 Schadensersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jeder Benutzer / jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen, Trinken und das Mitbringen von Tieren sind in der Bücherei nicht gestattet.
3. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer / der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.
4. Das Hausrecht nimmt der Leiter / die Leiterin der Bücherei oder der / die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§13 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer / Benutzerinnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§14 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 25.05.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.


Grundlage dieser Benutzungsordnung ist die vorgeschlagene Benutzungsordnung im Buch "Anleitung zur Büchereiverwaltung" (5., aktualisierte Ausgabe 2008), herausgegeben vom Borromäusverein Bonn.